EU AI Act Beauftragte

  • Schulung mit erfolgreich abgelegter Prüfung und Zertifikat (2025)
  • Rechtsgrundlagen, Risikomanagement, Compliance-Anforderungen sowie Bewertung und Überwachung von KI-Systemen
  • Qualifiziert, die Bestimmungen des EU AI Act in der Praxis anzuwenden, auch bei Hochrisiko-KI-Systemen

Rechtlicher Hinweis

Meine Tätigkeit als EU AI Act Beauftragte umfasst die operative Umsetzung von Compliance-Maßnahmen. Dies beinhaltet die Klassifizierung, Dokumentation und Implementierung von Prozessen gemäß EU AI Act.

Diese Dienstleistung stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Für rechtliche Prüfungen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.

Warum ist das wichtig?

Die EU AI Act Verordnung bringt klare Regeln und Pflichten mit sich

Hohe Bußgelder vermeiden

Bei Verstößen drohen Bußgelder je nach Art des Verstoßes bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Pflichten nachweisbar erfüllen

Mit einer sauberen Dokumentation können Sie zeigen, welche KI Sie einsetzen und wie Sie die Pflichten umsetzen.

Wettbewerbsvorteil sichern

Frühzeitige Vorbereitung kann Ihnen einen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern verschaffen.

Vertrauen aufbauen

Transparente, konforme KI-Nutzung stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner.

Meine Leistungen

Umfassende Unterstützung für Ihre EU AI Act Compliance

Compliance-Prüfung

Prüfung Ihrer KI-Systeme anhand der Anforderungen des EU AI Act.

Risikoklassifizierung

Bewertung Ihrer KI-Anwendungen nach Risikokategorien: minimal, begrenzt, hoch oder unannehmbares Risiko.

Dokumentation

Unterstützung bei der erforderlichen technischen Dokumentation und beim Risikomanagement.

Digitale Schulungspakete

Professionelle Schulungsmaterialien und Online-Präsentationen für die interne Weiterbildung Ihrer Teams zum EU AI Act.

Risikomanagement

Entwicklung und Implementierung eines strukturierten Risikomanagementsystems für KI.

Laufende Begleitung

Kontinuierliche Unterstützung bei der Einhaltung regulatorischer Anforderungen.

Konkrete Schritte zur Compliance

Was ich für Sie umsetze

Strategische Beratung zur KI-Roadmap
Gap-Analyse Ihrer bestehenden KI-Systeme
Vorbereitung auf die Konformitätsbewertung
Technische Dokumentation nach EU-Standards
Implementierung von Governance-Strukturen
Vorbereitung auf Audits und Prüfungen

Häufige Fragen zum Stichtag 2. August 2026

Was jetzt gilt, was verschoben wurde und was zu tun ist

Der 2. August 2026 bleibt der allgemeine Anwendungsbeginn der KI-Verordnung. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen sind vor allem die Transparenzpflichten nach Artikel 50 relevant: Wer Chatbots oder KI-Assistenten mit Kundenkontakt einsetzt, muss erkennbar machen, dass eine KI kommuniziert. Für KI-erzeugte oder manipulierte Inhalte gibt es Kennzeichnungspflichten. Ab wann sie gelten, hängt unter anderem davon ab, wann ein System auf den Markt kam. Außerdem nehmen die nationalen Aufsichtsbehörden ihre Arbeit auf: Die bereits geltenden Pflichten werden ab dann aktiv kontrolliert.
Ja. Mit der Digital-Omnibus-Verordnung, der Verordnung (EU) 2026/1744, verschieben sich die umfangreichen Pflichten für Hochrisiko-KI: für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (etwa KI in Bewerbungsverfahren oder bei Kreditvergaben) auf den 2. Dezember 2027, für in Produkte eingebettete KI nach Anhang I auf den 2. August 2028. Das Europäische Parlament hat die Verordnung am 16. Juni 2026 angenommen, der Rat am 29. Juni 2026. Sie wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 27. Juli 2026 in Kraft. Nicht verschoben wurden die seit Februar 2025 geltenden Verbote. Ab dem 2. Dezember 2026 kommt in Artikel 5 ein weiteres Verbot hinzu. Auch die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 gilt weiter, seit dem 27. Juli 2026 in neuer Fassung.
Ja. Auch als reiner Anwender („Betreiber“) haben Sie Pflichten: Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz Ihres Personals zu unterstützen (Artikel 4, gilt seit Februar 2025, seit dem 27. Juli 2026 neu gefasst). Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen Sie nicht garantieren. Außerdem müssen KI-generierte Inhalte, die Sie veröffentlichen, in bestimmten Fällen gekennzeichnet werden. Der erste Schritt ist ein KI-Inventar: Welche Tools werden im Unternehmen wofür genutzt?
Seit dem 2. August 2026 muss für Anrufer und Nutzer erkennbar sein, dass sie mit einer KI sprechen oder schreiben. In der Praxis genügt dafür meist ein klarer Hinweis zu Gesprächsbeginn beziehungsweise im Chatfenster. Wenn ich Chatbots und Telefonassistenten einrichte, ist diese Offenlegung von Anfang an eingebaut.
Der Bußgeldrahmen der KI-Verordnung reicht je nach Verstoß bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, etwa bei verbotenen Praktiken. Für den Mittelstand wichtiger: Ab August 2026 beginnt die aktive Aufsicht. Wer die Grundpflichten sauber umsetzt, ist gut vorbereitet.
Vier Schritte: erstens ein KI-Inventar erstellen (welche Systeme, wofür), zweitens prüfen, wo Transparenz- und Kennzeichnungspflichten greifen, drittens Maßnahmen zur KI-Kompetenz der Mitarbeiter ergreifen, viertens die Umsetzung dokumentieren. Genau dabei unterstütze ich Sie: pragmatisch und ohne Bürokratie-Overkill.

Stand: September 2026. Diese Übersicht dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ausführliche Einordnung im Blog: EU AI Act ab 2. August 2026: Was jetzt wirklich gilt

Kompakt zum Ausdrucken: EU-AI-Act-Checkliste für Hausverwaltungen (PDF)

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