EU AI Act Beauftragte

  • ✓ Weiterbildung zu
    • Rechtsgrundlagen
    • Risikomanagement
    • Compliance
  • ✓ Qualifiziert zur operativen Umsetzung in Unternehmen
  • ✓ Bewertung & Klassifizierung von KI-Systemen

Rechtlicher Hinweis

Meine Tätigkeit als EU AI Act Beauftragte umfasst die operative Umsetzung von Compliance-Maßnahmen. Dies beinhaltet die Klassifizierung, Dokumentation und Implementierung von Prozessen gemäß EU AI Act.

Diese Dienstleistung stellt keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar. Für rechtliche Prüfungen konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt.

Warum ist das wichtig?

Die EU AI Act Verordnung bringt klare Regeln und Pflichten mit sich

Hohe Bußgelder vermeiden

Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes.

Rechtssicherheit schaffen

Klare Compliance sorgt für rechtliche Sicherheit und schützt vor Haftungsrisiken.

Wettbewerbsvorteil sichern

Frühzeitige Vorbereitung verschafft Ihnen einen Vorsprung gegenüber Mitbewerbern.

Vertrauen aufbauen

Transparente, konforme KI-Nutzung stärkt das Vertrauen Ihrer Kunden und Partner.

Meine Leistungen

Umfassende Unterstützung für Ihre EU AI Act Compliance

Compliance-Prüfung

Umfassende Analyse Ihrer KI-Systeme auf Konformität mit den EU AI Act Anforderungen.

Risikoklassifizierung

Bewertung Ihrer KI-Anwendungen nach Risikokategorien: minimal, begrenzt, hoch oder unannehmbares Risiko.

Dokumentation

Erstellung aller erforderlichen technischen Dokumentationen und Risikomanagementsysteme.

Digitale Schulungspakete

Professionelle Schulungsmaterialien und Online-Präsentationen für die interne Weiterbildung Ihrer Teams zum EU AI Act.

Risikomanagement

Entwicklung und Implementierung eines strukturierten Risikomanagementsystems für KI.

Laufende Begleitung

Kontinuierliche Unterstützung bei der Einhaltung regulatorischer Anforderungen.

Konkrete Schritte zur Compliance

Was ich für Sie umsetze

Strategische Beratung zur KI-Roadmap
Gap-Analyse Ihrer bestehenden KI-Systeme
Erstellung von Konformitätsbewertungen
Technische Dokumentation nach EU-Standards
Implementierung von Governance-Strukturen
Vorbereitung auf Audits und Prüfungen

Häufige Fragen zum Stichtag 2. August 2026

Was jetzt gilt, was verschoben wurde und was zu tun ist

Der 2. August 2026 bleibt der allgemeine Anwendungsbeginn der KI-Verordnung. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen sind vor allem die Transparenzpflichten nach Artikel 50 relevant: Wer Chatbots oder KI-Assistenten mit Kundenkontakt einsetzt, muss erkennbar machen, dass eine KI kommuniziert. KI-generierte oder manipulierte Inhalte müssen offengelegt werden. Außerdem nehmen die nationalen Aufsichtsbehörden ihre Arbeit auf: Die bereits geltenden Pflichten werden ab dann aktiv kontrolliert.
Ja. Mit der Digital-Omnibus-Verordnung, die der Rat der EU am 29. Juni 2026 final gebilligt hat, verschieben sich die umfangreichen Pflichten für Hochrisiko-KI: für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (etwa KI in Bewerbungsverfahren oder bei Kreditvergaben) auf den 2. Dezember 2027, für in Produkte eingebettete KI nach Anhang I auf den 2. August 2028. Nicht verschoben wurden die seit Februar 2025 geltenden Verbote und die Pflicht zur KI-Kompetenz der Mitarbeitenden.
Ja. Auch als reiner Anwender („Betreiber“) haben Sie Pflichten: Sie müssen die KI-Kompetenz Ihrer Mitarbeitenden, die mit KI arbeiten, aktiv fördern (diese Pflicht gilt bereits seit Februar 2025), und KI-generierte Inhalte, die Sie veröffentlichen, müssen in bestimmten Fällen gekennzeichnet werden. Der erste Schritt ist ein KI-Inventar: Welche Tools werden im Unternehmen wofür genutzt?
Ab dem 2. August 2026 muss für Anrufer und Nutzer erkennbar sein, dass sie mit einer KI sprechen oder schreiben. In der Praxis genügt dafür meist ein klarer Hinweis zu Gesprächsbeginn beziehungsweise im Chatfenster. Bei den von mir eingerichteten Chatbots und Telefonassistenten ist diese Offenlegung von Anfang an integriert.
Der Bußgeldrahmen der KI-Verordnung reicht je nach Verstoß bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes, etwa bei verbotenen Praktiken. Für den Mittelstand wichtiger: Ab August 2026 beginnt die aktive Aufsicht. Wer die Grundpflichten sauber umsetzt, hat wenig zu befürchten.
Vier Schritte: erstens ein KI-Inventar erstellen (welche Systeme, wofür), zweitens prüfen, wo Transparenz- und Kennzeichnungspflichten greifen, drittens Mitarbeitende schulen, viertens die Umsetzung dokumentieren. Genau dabei unterstütze ich Sie: pragmatisch und ohne Bürokratie-Overkill.

Stand: Juli 2026. Diese Übersicht dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ausführliche Einordnung im Blog: EU AI Act ab 2. August 2026 – was jetzt wirklich gilt

Kompakt zum Ausdrucken: EU-AI-Act-Checkliste für Hausverwaltungen (PDF)

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