Der 2. August 2026 steht seit zwei Jahren im Kalender vieler Compliance-Verantwortlicher: An diesem Tag wird die nächste große Stufe der europäischen KI-Verordnung wirksam. Doch kurz vor dem Stichtag hat die EU den Zeitplan noch einmal geändert. Seitdem kursieren widersprüchliche Meldungen: Die einen schreiben, jetzt werde es ernst, die anderen, alles sei verschoben. Beides stimmt nur zur Hälfte.

In diesem Beitrag sortiere ich, was ab dem 2. August 2026 tatsächlich gilt, was verschoben wurde und was kleine und mittlere Unternehmen jetzt konkret tun sollten. Ohne Panikmache und ohne Jurastudium.

Was am 2. August 2026 wirklich in Kraft tritt

Der 2. August 2026 bleibt der allgemeine Anwendungsbeginn der KI-Verordnung. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist dabei vor allem ein Bereich relevant: die Transparenzpflichten nach Artikel 50.

Konkret bedeutet das: Wer einen Chatbot, einen KI-Telefonassistenten oder einen anderen KI-Assistenten mit Kundenkontakt einsetzt, muss erkennbar machen, dass eine KI kommuniziert. Für KI-erzeugte oder manipulierte Inhalte, etwa täuschend echte Bilder oder Stimmen, gibt es Kennzeichnungspflichten. Ab wann sie gelten, hängt unter anderem davon ab, wann ein System auf den Markt kam.

Außerdem beginnt ab August die aktive Aufsicht: Die nationalen Behörden nehmen ihre Arbeit auf und kontrollieren die bereits geltenden Pflichten. Aus der Übergangszeit wird gelebte Aufsichtspraxis.

Was verschoben wurde: der Digital Omnibus

Die große Änderung kam im Frühsommer 2026 mit der sogenannten Digital-Omnibus-Verordnung, der Verordnung (EU) 2026/1744. Das Europäische Parlament hat sie am 16. Juni 2026 angenommen, der Rat am 29. Juni 2026. Am 24. Juli 2026 wurde sie im Amtsblatt veröffentlicht, seit dem 27. Juli 2026 ist sie in Kraft. Sie verschiebt die umfangreichen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme deutlich nach hinten:

Der Hintergrund ist pragmatisch: Die technischen Normen, an denen sich Unternehmen bei der Umsetzung orientieren sollen, waren schlicht noch nicht fertig. Die Verschiebung schafft hier Zeit und Planbarkeit.

Wichtig: Verschoben ist nicht aufgehoben. Die seit Februar 2025 anwendbaren Verbote bestimmter KI-Praktiken gelten weiter. Ab dem 2. Dezember 2026 kommt in Artikel 5 ein weiteres Verbot hinzu.

Auch die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4 gilt seit dem 2. Februar 2025 weiter. Seit dem 27. Juli 2026 ist sie neu gefasst: Anbieter und Betreiber ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Ein bestimmtes Kompetenzniveau muss niemand garantieren.

Was das konkret bedeutet: zwei typische Beispiele

Die Hausverwaltung mit KI-Telefonassistent

Eine Hausverwaltung setzt einen KI-Telefonassistenten ein, der Mieteranrufe entgegennimmt und Schäden aufnimmt. Seit dem 2. August 2026 muss für Anrufer erkennbar sein, dass sie mit einer KI sprechen. In der Praxis genügt dafür ein klarer Hinweis zu Gesprächsbeginn. Bei professionell eingerichteten Systemen ist diese Offenlegung von Anfang an Teil der Konfiguration und kostet kaum zusätzlichen Aufwand.

Der Handwerksbetrieb mit ChatGPT im Alltag

Ein Handwerksbetrieb nutzt ChatGPT für Angebotstexte und generiert gelegentlich Bilder für Social Media. Auch hier greift die Verordnung, allerdings maßvoll: Der Betrieb ergreift Maßnahmen, um die KI-Kompetenz seiner Mitarbeiter zu unterstützen (diese Pflicht gilt seit Februar 2025), und bei veröffentlichten KI-Inhalten muss in bestimmten Fällen erkennbar sein, dass sie künstlich erzeugt wurden. Ein internes KI-Inventar, also eine einfache Übersicht, welche Tools wofür genutzt werden, ist der sinnvolle erste Schritt.

Die 4-Schritte-Checkliste für kleine Unternehmen

  1. KI-Inventar erstellen: Welche KI-Systeme und -Tools sind im Einsatz, und wofür?
  2. Transparenzpflichten prüfen: Wo kommunizieren Kunden mit KI, wo werden KI-Inhalte veröffentlicht? Dort Offenlegung bzw. Kennzeichnung umsetzen.
  3. KI-Kompetenz unterstützen: Maßnahmen für die Mitarbeiter ergreifen und dokumentieren, angemessen zur tatsächlichen Nutzung.
  4. Umsetzung dokumentieren: Kurz festhalten, was wann entschieden und umgesetzt wurde. Das ist eine gute Vorbereitung auf Rückfragen der Aufsicht.

Fazit: Handlungsdruck ja, Panik nein

Der 2. August 2026 ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass, das Thema strukturiert anzugehen. Die wirklich aufwendigen Hochrisiko-Pflichten haben Zeit bis Dezember 2027, für in Produkte eingebettete KI bis August 2028. Die Transparenzpflichten dagegen sind schnell umgesetzt, wenn man weiß, wo sie greifen. Wer jetzt Inventar, Kennzeichnung und Schulung erledigt, ist gut vorbereitet.

Mehr zu meiner Unterstützung bei der Umsetzung finden Sie auf der Seite EU AI Act Compliance. Wie KI-Telefonassistenten in der Praxis funktionieren, lesen Sie im Beitrag Voice AI in Potsdam.

Stand: September 2026. Dieser Beitrag dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Kompakt zum Ausdrucken: EU-AI-Act-Checkliste für Hausverwaltungen (PDF)

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