Der 2. August 2026 steht seit zwei Jahren im Kalender vieler Compliance-Verantwortlicher: An diesem Tag wird die nächste große Stufe der europäischen KI-Verordnung wirksam. Doch kurz vor dem Stichtag hat die EU den Zeitplan noch einmal geändert. Seitdem kursieren widersprüchliche Meldungen: Die einen schreiben, jetzt werde es ernst, die anderen, alles sei verschoben. Beides stimmt nur zur Hälfte.

In diesem Beitrag sortiere ich, was ab dem 2. August 2026 tatsächlich gilt, was verschoben wurde und was kleine und mittlere Unternehmen jetzt konkret tun sollten. Ohne Panikmache und ohne Jurastudium.

Was am 2. August 2026 wirklich in Kraft tritt

Der 2. August 2026 bleibt der allgemeine Anwendungsbeginn der KI-Verordnung. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist dabei vor allem ein Bereich relevant: die Transparenzpflichten nach Artikel 50.

Konkret bedeutet das: Wer einen Chatbot, einen KI-Telefonassistenten oder einen anderen KI-Assistenten mit Kundenkontakt einsetzt, muss erkennbar machen, dass eine KI kommuniziert. KI-generierte oder manipulierte Inhalte, etwa täuschend echte Bilder oder Stimmen, müssen offengelegt werden.

Außerdem beginnt ab August die aktive Aufsicht: Die nationalen Behörden nehmen ihre Arbeit auf und kontrollieren die bereits geltenden Pflichten. Aus der Übergangszeit wird gelebte Aufsichtspraxis.

Was verschoben wurde: der Digital Omnibus

Die große Änderung kam im Frühsommer 2026: Mit der sogenannten Digital-Omnibus-Verordnung, die der Rat der EU am 29. Juni 2026 final gebilligt hat, verschieben sich die umfangreichen Pflichten für Hochrisiko-KI-Systeme deutlich nach hinten:

Der Hintergrund ist pragmatisch: Die technischen Normen, an denen sich Unternehmen bei der Umsetzung orientieren sollen, waren schlicht noch nicht fertig. Die Verschiebung schafft hier Zeit und Rechtssicherheit.

Wichtig: Verschoben ist nicht aufgehoben. Und einige Pflichten gelten unverändert weiter, allen voran die seit Februar 2025 anwendbaren Verbote bestimmter KI-Praktiken und die Pflicht, die KI-Kompetenz der Mitarbeitenden, die mit KI arbeiten, aktiv zu fördern.

Was das konkret bedeutet: zwei Beispiele aus der Praxis

Die Hausverwaltung mit KI-Telefonassistent

Eine Hausverwaltung setzt einen KI-Telefonassistenten ein, der Mieteranrufe entgegennimmt und Schäden aufnimmt. Ab dem 2. August 2026 muss für Anrufer erkennbar sein, dass sie mit einer KI sprechen. In der Praxis genügt dafür ein klarer Hinweis zu Gesprächsbeginn. Bei professionell eingerichteten Systemen ist diese Offenlegung von Anfang an Teil der Konfiguration und kostet weder Zeit noch Geld extra.

Der Handwerksbetrieb mit ChatGPT im Alltag

Ein Handwerksbetrieb nutzt ChatGPT für Angebotstexte und generiert gelegentlich Bilder für Social Media. Auch hier greift die Verordnung, allerdings maßvoll: Die Mitarbeitenden sollten für den KI-Einsatz geschult sein (diese Pflicht gilt bereits seit Februar 2025), und bei veröffentlichten KI-Inhalten muss in bestimmten Fällen erkennbar sein, dass sie künstlich erzeugt wurden. Ein internes KI-Inventar, also eine einfache Übersicht, welche Tools wofür genutzt werden, ist der sinnvolle erste Schritt.

Die 4-Schritte-Checkliste für kleine Unternehmen

  1. KI-Inventar erstellen: Welche KI-Systeme und -Tools sind im Einsatz, und wofür?
  2. Transparenzpflichten prüfen: Wo kommunizieren Kunden mit KI, wo werden KI-Inhalte veröffentlicht? Dort Offenlegung bzw. Kennzeichnung umsetzen.
  3. Mitarbeitende schulen: KI-Kompetenz dokumentiert aufbauen, angemessen zur tatsächlichen Nutzung.
  4. Umsetzung dokumentieren: Kurz festhalten, was wann entschieden und umgesetzt wurde. Das ist die beste Vorbereitung auf Rückfragen der Aufsicht.

Fazit: Handlungsdruck ja, Panik nein

Der 2. August 2026 ist kein Grund zur Panik, aber ein guter Anlass, das Thema strukturiert anzugehen. Die wirklich aufwendigen Hochrisiko-Pflichten haben Zeit bis Ende 2027. Die Transparenzpflichten dagegen sind schnell umgesetzt, wenn man weiß, wo sie greifen. Wer jetzt Inventar, Kennzeichnung und Schulung erledigt, ist auf der sicheren Seite und dem Wettbewerb einen Schritt voraus.

Mehr zu meiner Unterstützung bei der Umsetzung finden Sie auf der Seite EU AI Act Compliance. Wie KI-Telefonassistenten in der Praxis funktionieren, lesen Sie im Beitrag Voice AI in Potsdam.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der ersten Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.

Kompakt zum Ausdrucken: EU-AI-Act-Checkliste für Hausverwaltungen (PDF)

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